Vorschlag zur Änderung des europäischen Gentechnikrechts: Durcheinander im Binnenmarkt ist vorprogrammiert |
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16.07.2010 |
Berlin. „Das von der Europäischen Kommission vorgestellte Maßnahmenpaket zur Änderung des Gentechnikrechts bietet keine zufriedenstellenden Lösungen für die Wirtschaft“, erklärt Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes.
Die Mitgliedstaaten sollen zukünftig den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ohne wissenschaftliche Begründung verbieten können. Dieser Vorschlag läuft dem Ziel der Harmonisierung des Binnenmarktes entgegen und untergräbt die wissenschaftliche Kompetenz sowie Autorität der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. „Die Kommission gibt ihre politische Verantwortung an die Mitgliedstaaten ab. Damit gerät die Nutzung einer Zukunftstechnologie in die Abhängigkeit politischer Stimmungen und Entscheidungen. Durch die mögliche Vielzahl von Regelungen ist ein schwer kontrollierbares Durcheinander im Binnenmarkt vorprogrammiert“, so der DRV-Präsident.
Der Vorschlag beinhaltet zudem, dass die Mitgliedstaaten nach Belieben einen Schwellenwert für das Auslösen eines Schadenfalls festlegen können. „Dies birgt große Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten der Wertschöpfungskette im Binnenmarkt und verhindert eine praktikable Koexistenz“, befürchtet Nüssel.
Die brennenden Probleme in Bezug auf die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrarstandorts Europa – die Nulltoleranz und die Dauer des Zulassungsverfahrens – wurden von der Kommission nicht aufgegriffen. „Eine Renationalisierung der Gentechnik-Politik wird die Handhabung moderner Pflanzenbiotechnologie in der Gemeinschaft weiter komplizieren“, so Nüssel. |
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